Arbeitsbereiche
Bewahren
Berufshaftpflicht nach HOAI

Eine haustechnische Anlage wurde geplant und eingebaut, im Betrieb stellt sich heraus, dass sie die geforderte Leistung nicht erreichen kann. Wenn Planungen im Zuge der Gebäudeerrichtung, -sanierung oder in der technischen Gebäudeausrüstung ihren Zweck verfehlen, prüfen wir zuverlässig die Leistungen der einzelnen Gewerke gemäß den normativen Vorgaben. Der Anteil an der Schadenverursachung der einzelnen Beteiligten wird anhand der normativen Vorgaben und der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) bewertet. Falls gewünscht und zum Beauftragungszeitpunkt noch möglich, dokumentieren wir detailliert den Mängelzustand.

  • Planungsmängel
  • Bauleitungsmängel